Laut Sondervorschrift 238, Buchstabe b) unterliegen auslaufsicherer Batterien nicht dem ADN, wenn bei einer Temperatur von 55 C im Falle eines Gehusebruchs oder eines Risses im Gehuse der Elektrolyt nicht austritt, keine freie Flssigkeit vorhanden ist, die austreten kann, und die Pole der Batterien in versandfertiger Verpackung gegen Kurzschluss geschtzt sind.